Allgemeine Geschäftsbedingungen

Flugschule Ikarus GmbH

Allgemeines

Die Flugschule Ikarus bietet Hängegleiter Aus- und Weiterbildungskurse, sowie Flugreisen nach den neusten Standards an. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschliessen. Er verpflichtet sich, die Anweisungen der Fluglehrer und Kursleiter strikte zu befolgen. Niemand ist zu einem Start gezwungen oder verpflichtet. Fühlt sich ein Teilnehmer unsicher oder unwohl, so meldet er dies dem Startleiter oder Fluglehrer. Der Rücktransport vom Startplatz ist stets gewährleistet.
Jugendliche unter 18 Jahre benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

Haftungsausschluss

Ein Flug ist faszinierend, birgt aber auch Risiken. Bei Stürzen drohen schwere Verletzungen und im Extremfall gar der Tod.
Die Flugschule, bzw. der Fluglehrer und deren Hilfspersonen lehnen jegliche vertragliche wie auch ausservertragliche Haftung für alle Schäden, die im Zusammenhang mit einem Flug entstehen können, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ab.
Das bedeutet, dass die Flugschule, bzw. der Fluglehrer und deren Hilfspersonen nur dann haften, wenn diese in rechtswidriger Absicht oder grobfahrlässig gehandelt haben. Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie die Benutzungsbedingung inklusive der Haftungsfreizeichnung als Bestandteil des Vertrages. Es gilt schweizerisches Recht mit dem entsprechenden Gerichtsstand.

Versicherung und Schäden am Material der Flugschule Ikarus

Die Fluggeräte der Flugschule Ikarus sind pauschal für die luftrechtliche Kausalhaftpflicht versichert. Benützt ein Kursteilnehmer seine eigene Flugausrüstung, so ist eine eigene gültige Flughaftpflichtversicherung obligatorisch (Privathaftpflichtversicherung genügt nicht!). Schäden an Schul- und Testgeräten, welche durch das Eigenverschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zulasten des Kunden.
Die Unfallversicherung ist immer Sache des Teilnehmers.

Kurskosten

Die Kurskosten müssen vor Kursbeginn überwiesen oder spätestens am ersten Kurstag bar bezahlt sein.

Flugreisen

Die Annullationskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Allfällige Flugticket Kosten müssen in jedem Fall vom Teilnehmer bezahlt werden, für die übrigen Kosten gelten folgende Anteile:

  • 60 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Arrangementpreises
  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Arrangementpreises
  • 14 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Arrangementpreises

Bei Annullierungen vor Beginn der Annullierungsfristen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Fr.100.- pro Person in Rechnung gestellt. Innerhalb der Annullierungsfristen kommen die obigen Annullierungsgebühren zur Anwendung. Eine Annulationskostenversicherung wird dringend empfohlen. Der Reiseteilnehmer ist verantwortlich dafür, dass seine Gleitschirmpilotenberechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass seine Flugausrüstung luftfahrttüchtig ist. Der Teilnehmer führt sämtliche, selbst pilotierten Gleitschirmflüge auf eigene Verantwortung aus.

Datenschutz

Der Kunde ist einverstanden, dass seine Daten von Ikarus im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.

Flugschule Ikarus GmbH
Wellenacher 13
CH-3800 Unterseen

Mitglied offizieller Flugschulen SHV (Schweizerischer Hängegleiter-Verband)

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